Befragung von Indígenas soll Gesetz werden
Poonal vom 07.03.2019 | |
Gerold Schmidt |

Die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes wird in den Aufgabenbereich der Nationalen Behörde der Indigenen Völker (INPI) fallen. Adelfo Regino Montes, Leiter der INPI, indigener Anwalt aus dem Bundesstaat Oaxaca und Angehöriger des Volkes der Mixe will dafür Verfassungsänderungen vorschlagen. Das Gesetz wird sich an den Standards der ILO-Konvention 169, der Erklärung der UNO über die Rechte der Indigenen Völker und an der Erklärung der Organisation Amerikanischer Staaten orientieren. Neben der adäquaten Umsetzung der Befragung, ist jedoch der Knackpunkt, inwieweit eine Befragung, selbst wenn sie die formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllt, den indigenen Völkern und Gemeinden ein Vetorecht gegen sie betreffende Projekte einräumt.
Ohne dieses Vetorecht bleiben die indigenen Befragungen nach Ansicht zahlreicher Kritiker*innen lediglich eine Formsache und oft ein Legitimationsinstrument, um Großprojekte durchzusetzen. Die Anwältin Magdalena Gómez formulierte es in einem Beitrag in der Tageszeitung La Jornada vom 5. März so: »Meinem Urteil nach ist das schwerwiegende Problem, dem sich die indigenen Völker gegenübersehen, dass ihre kollektiven Rechte nach wie vor negiert und mit den Füßen getreten werden. Das Regierungshandeln hat einen anderen Horizont. In der Praxis ist der Wille des Präsidenten bestimmend. Dafür hat er sich mit einer angeblichen Bürger*innenbefragung zum Volkswillen ausgestattet, mit der zuvor getroffene Entscheidungen abgesegnet werden sollen.«

Quelle: poonal
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